Fahrschule für alle Klassen

Zertifiziert nach AZAV

 

Allgemeine Anmeldung und Sprechzeiten

Mo: 18:30 Uhr

Mi:  18:30 Uhr

Telefon: 03765 12535
E-Mail: fs@rvb-gerlach.de

Kraftrad

AM

  • Kleinkrafträder
  • Verbrennungsmotor mit Hubraum von
    nicht mehr als 50 cm3
  • Elektromotoren mit maximal 4 kW

Mindestalter: 15 Jahre

A1

  • Krafträder mit Hubraum von
    nicht mehr als 125 cm3
  • Motorleistung nicht mehr als 11 kW
  • Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/kg

Mindestalter: 16 Jahre

eingeschlossene Klassen: AM

A2

  • Motorleistung nicht mehr als 35 kW
  • Leistungsgewicht maximal 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

eingeschlossene Klassen: AM, A1

Bei Besitz von der Klasse A1
nur praktische Prüfung

Zugfahrzeuge

T

  • Zugmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von
    nicht mehr als 40 km/h

Verwendung nur für land- oder forstwirtschaftlichen Einsatzzweck

PKW

B

  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von
    nicht mehr als 3500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als
    8 Personen außer dem Fahrer
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse
    der Kombination nicht 3500 kg überschreitet

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre
bei BF17 (begleitendes Fahren)

eingeschlossene Klassen: AM, L

BE

  • Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre
bei BF17 (begleitendes Fahren)

B96

  • Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Zulässige Gesamtmasse der Kombination
    nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre
bei BF17 (begleitendes Fahren)

LKW

C1

  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als
    8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Klasse: B

C1E

  • Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg
  • Zulässige Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr
    als 12000 kg

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Klasse: C1

C

  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als
    8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation), 18 Jahre bei Tätigkeiten für die Feuerwehr

Vorbesitz Klasse: B

eingeschlossene Klassen: C1

CE

  • Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)

Vorbesitz Klasse: CE

eingeschlossene Klassen: BE, T

Bus

D

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • Auch mit Anhänger mit einer
    zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 24 Jahre Das Mindestalter kann je nach Beruf und Qualifikation bis auf 18 Jahre herabgesetzt werden

Vorbesitz Klasse: B

eingeschlossene Klassen: D1

DE

  • Zugfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Vorbesitz Klasse: D

Unsere Fahrzeuge

B

B

Audi A3 2.0 TDI Automatik

C

C

MAN TGA 410 Wechselaufbau

D

D

MAN Lion's Regio

B

B

BMW 118d Automatik